Hunde und Katzen müssen nicht mehr jährlich gegen Tollwut geimpft werden!

 

Am 20.12.2005 wurde die deutsche Tollwutverordnung endlich dem EU-Recht angepasst und um folgende entscheidende Absätze geändert Im Sinne dieser Verordnung liegen vor... ..... 3.wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt

Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Die früheren 30 Tage nach der Grundimmunisierung, ab denen gültiger Impfschutz besteht, wurden auf 21 Tage heruntergesetzt. Statt der gesetzlichen Vorgabe, einmal jährlich (spätestens alle 12 Monate) eine Auffrischungsimpfung durchführen zu lassen, bestimmt nun der Impfstoffhersteller den Zeitpunkt der Wiederholungsimpfung. Die längste Zulassungsdauer liegt im Moment bei vier Jahren (Katzen)! Inzwischen haben alle in Deutschland zugelassenen Tollwuteinzelimpfstoffe und die alle Kombinationsimpfstoffe die Mehrjahreszulassung! In einem gültigen EU-Heimtierausweis ordnungsgemäß eingetragen, wird die mehrjährige Impfung EU-weit anerkannt (einige Länder erfordern allerdings noch einen Nachweis über die Höhe des Antikörpertiters z.B. Grossbritannien).